FORMULARE
Folgendes Formular muss für die Antragstellung verwendet werden:
Weitere Formulare werden später noch hier bereitgestellt.
Der Jugendfond richtet sich an junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren und fördert deren Projektideen. Dafür stehen im Jahr 2026 bis zu 5.000 € zur Verfügung. Die aktuelle Ausschreibung findet Ihr hier. Interessierte müssen sich vor der Antragstellung eine Beratung bei uns wahrnehmen. Eine Jugendjury entscheidet darüber, welche Projektideen für eine Förderung ausgewählt werden.
Der Jugendfond der Partnerschaft für Demokratie Dresden wird gefördert durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere Formulare werden später noch hier bereitgestellt.
Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die zu den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ passen. Die Projekte müssen auch die Schwerpunkte des aktuellen Förderaufrufs beachten. Weitere Informationen zum Bundesprogramm findet Ihr außerdem auf der Internetseite von "Demokratie leben!".
Außerdem müssen die Projekte diese Regeln erfüllen:
Folgende Projekte und Maßnahmen erhalten keine Förderung:
Grundsätzlich können rechtsfähige, nicht-staatliche Organisationen einen Antrag stellen. Das bedeutet: Die Organisation muss rechtlich selbstständig sein und darf keine staatliche Einrichtung sein.
Die Organisation muss außerdem diese Bedingungen erfüllen:
Den Antrag muss die Person oder müssen die Personen stellen, die die Organisation gesetzlich vertreten dürfen.
Pro Projekt können bis zu 1.000 EUR für Sachkosten beantragt werden.
Die Förderung wird als fester Betrag für eine bestimmte Maßnahme gezahlt. Dieser feste Betrag wird auch Maßnahmenpauschale genannt. Diese Pauschale kann sich wiederum aus pauschalen Beträgen pro teilnehmender Person und Tag und/oder pauschalen Beträgen pro Honorarkraft und Tag zusammensetzen. Mehr Informationen zu den Pauschalen erhaltet Ihr in der Beratung und könnt Ihr im Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben bei Festbetragsfinanzierung finden.
Der Antrag muss beim Amt für Stadtstrategie, Internationales und Bürgerschaft gestellt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum angegebenen Stichtag dort eingegangen sein.
Die Frist ist eingehalten, wenn der Antrag spätestens am Stichtag per E-Mail an demokratie@dresden.de geschickt wird. Gleichzeitig müssen die unterschriebenen Antragsunterlagen per Post an das Amt geschickt werden. Die Adresse findet ihr hier und auf dem Antragsformular.
Für den Antrag muss unbedingt das Antragsformular der Landeshauptstadt Dresden verwendet werden. Das Formular findet Ihr im Downloadbereich.
Diese Unterlagen müssen eingereicht werden:
Das Amt kann weitere Unterlagen verlangen. Dazu können zum Beispiel Unterlagen zu Vergaben über 1.000 Euro netto oder Vereinbarungen mit Kooperationspartnern gehören.
Nach der Antragstellung prüfen das Federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle zuerst die Anträge. Danach werden die Anträge an die Jugendjury weitergeleitet. Die Jugendjury setzt sich zusammen aus allen jungen Menschen, die selbst einen Antrag eingereicht haben, sowie weiteren engagierten Jugendlichen.
Die Jugendjury prüft die Anträge und gibt eine Empfehlung zur Förderung ab. Sie kann die beantragte Fördersumme:
Die Landeshauptstadt Dresden trifft die endgültige Entscheidung. In der Regel folgt sie dabei der Empfehlung der Jugendjury.