WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" sowie den Schwerpunkten im aktuell veröffentlichten Förderaufruf entsprechen. Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm findet Ihr außerdem hier.
Darüber hinaus müssen die Projekte weitere formale Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich tatsächlich um ein Projekt, nicht um ein dauerhaftes oder sich wiederholendes Angebot. Institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Das Projekt wird im Laufe eines Kalenderjahres durchgeführt. Eine überjährige oder mehrjährige Förderung ist nicht möglich.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
- Alle beabsichtigten Maßnahmen im Projekt müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
