WAS WIRD GEFÖRDERT?
Es können grundsätzlich nur Projekte gefördert werden, die den Inhalten und Zielen des Bundesprogramms bzw. des LHP entsprechen. Sie müssen mindestens einem der folgenden Handlungsbereiche zugeordnet werden können:
- Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens
- Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus
- Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung
- Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm findet Ihr hier und zum Lokalen Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP) hier. Aktuelle Förderaufrufe und Förderschwerpunkte sollten beachtet werden und werden hier veröffentlicht.
Darüber hinaus müssen die Projekte weitere formale Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich tatsächlich um ein Projekt, nicht um ein dauerhaftes oder sich wiederholendes Angebot. Institutionelle Förderung ist ausgeschlossen.
- Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Das Projekt wird im Laufe eines Kalenderjahres durchgeführt. Eine überjährige oder mehrjährige Förderung ist nicht möglich.
- Die Gesamtfinanzierung des Projekts muss gesichert sein.
- Alle beabsichtigten Maßnahmen im Projekt müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
